Der VGH Baden-Württemberg hat Normenkontrollanträge dreier Unternehmen gegen die Betriebsschließungen vom Frühjahr 2020 abgelehnt (Az. 1 S 926/20, 1 S 1067/20, 1 S 1079/20).

Hauptsachanträge gegen infektionsschutzrechtliche Betriebsuntersagungen des ersten Lockdowns vom Frühjahr 2020 erfolglos


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