Ja – so entschied das FG Baden-Württemberg in einem nicht rechtskräftigen Urteil und wies die zulässige Klage der Kläger als unbegründet ab (Az. 10 K 1693/21).

Ist die Festsetzung eines Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 weiterhin verfassungsgemäß?


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