Die landesweit für das Disziplinarrecht zuständige 3. Kammer des VG Trier hat eine Justizvollzugsbeamtin, die sich u. a. geweigert hat, dienstliche Anordnungen in Bezug auf die Corona-Pandemie umzusetzen, aus dem Dienst entfernt (Az. 3 K 802/22.TR).

Dienstentfernung einer JVA-Beamtin


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