Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Dies entschied der BFH (Az. II R 18/20).
BFH: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim