Das BMF hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 AStG in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung – FVerlV) veröffentlicht.

Entwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung


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