Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung von nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern in ihrem eigenen Haushalt lebenden Familienangehörigen im Rahmen von § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar sind und ob, falls ja, der Abzug voraussetzt , dass die Rechnung auf den Steuerpflichtigen ausgestellt ist (Az. VI R 2/20).

BFH zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen


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