Das Bundeskabinett hat den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Das Gesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe