Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister sollen abgeschafft werden. Die Register, „in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden“, begründet die Bundesregierung einen von ihr dazu vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/2730).