Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist (Az. L 16 KR 183/21).

Auf die Größe kommt´s nicht an – geringe Körpergröße keine Krankheit


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy