Das BMF hat sein Schreiben vom 27.12.2002 (BStBl I 2002 S. 139) zur Anwendung der §§ 48 bis 48d EStG überarbeitet (Az. IV C 8 – S-2272 / 19 / 10003 :002).

Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (§§ 48 bis 48d EStG)


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