Die EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten ein: Sie haben keine Mitteilung über Maßnahmen gemacht, um EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen („Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung“). Deutschland wird aufgefordert, den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in nationales Recht umsetzen.

Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss Rechtsakt zu Barrierefreiheit umsetzen


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