Das BMF hat eine Übergangsregelung gem. Artikel 97 § 15 Abs. 16 EGAO für die vorläufige Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO und die Aussetzung der Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 und Satz 2 Nr. 2 AO von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 erlassen (Az. IV A 3 – S-0338 / 19 / 10004 :007).

Nachzahlungs- und Erstattungszinsen – Übergangsregelung gem. Artikel 97 § 15 Abs. 16 EGAO


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