Das BMF teilt die Anpassung der Rn. 255 des Schreibens vom 29. März 2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 12. Juli 2022 mit (Az. IV A 3 – S-0304 / 19 / 10006 :012).

Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen


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