Die wesentlichen Vorschriften des vom BMJ vorgelegten und Anfang Juli 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften treten am 27. Juli 2022 in Kraft.

Gesetz zur Verstetigung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung tritt in Kraft


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