Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend ganztägig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage von Grenzgängern zur Anwendung der Grenzgängerregelung in Artikel 15a DBA veröffentlicht (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 21 / 10019 :016).

Konsultationsvereinbarung zu Nichtrückkehrtagen i. S. d. Art. 15a DBA-Schweiz


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