Das VG Osnabrück hat den Eilantrag eines nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Zahnarztes abgelehnt. Der Antragsteller hatte sich mit seinem Eilantrag und einer Klage gegen ein ihm gegenüber im Juni vom genannten Landkreis ausgesprochenes Tätigkeitsverbot gewandt (Az. 3 B 104/22).

Tätigkeitsverbot gegenüber einem nicht gegen das Coronavirus geimpften Arzt voraussichtlich rechtmäßig


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