Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann lt. ArbG Siegburg eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein (Az. 3 Ca 2171/21).

Täuschung über Corona-Impfstatus rechtfertigt fristlose Kündigung


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