Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann lt. ArbG Siegburg eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein (Az. 3 Ca 2171/21).
Täuschung über Corona-Impfstatus rechtfertigt fristlose Kündigung