Das BMF und die zuständigen Behörden der Schweiz haben die Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016
über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des
DBA Schweiz beschlossen (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 21 / 10030 :002).

Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen DBA


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