Das BMF hat die Muster der Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bekanntgemacht (Az. III C 3 – S-7532 / 19 / 10002 :005).

Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts


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