Werden wichtige, dem Makler bekannte Informationen zurückgehalten, kann der Zahlungsanspruch des Maklers entfallen. Weiß der Makler von der „Vermüllung“ einer Mietwohnung, muss er hierüber informieren. So das OLG Hamm (Az. 18 U 149/19).

Verwirkung des Courtageanspruchs eines Maklers


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