Das AG Frankfurt entschied, dass auch bei einem einheitlichen Buchungsvorgang von zeitlich aufeinander abgestimmten Einzelflügen zwei separate Einzelverbindungen i. S. der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/04 vorliegen können (Az. 32 C 586/21 (90)).

Miteinander verbundene Einzelflüge sind kein zusammengesetzter Flug


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy