Ein Busunternehmer erhält nach einer Entscheidung des LG Köln Schadensersatz, wenn die Polizei einen Reisebus aus dem Verkehr zieht, sich aber hinterher herausstellt, dass der Bus verkehrssicher war (Az. 5 O 382/21).

Schadenersatzanspruch eines Busunternehmers bei unbegründeter Gefahr


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