Wer trägt die Kosten, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung durch die Sonneneinstrahlung verblichen ist? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 328/21).
Verblasste Parkberechtigung – wer trägt die Auto-Abschleppkosten?