Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat das Bundeskabinett im schriftlichen Umlaufverfahren am 04.08.2022 eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet.

Bundeskabinett verabschiedet zeitlich befristete Gas-Umlage für sichere Wärmeversorgung im Herbst und Winter


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