Die Bezirksregierung Düsseldorf durfte gegen die Mutter eines den Präsenzunterricht verweigernden Gymnasialschülers eine Schulbesuchsaufforderung erlassen und für den Fall, dass der Schüler die Schule weiter nicht besucht, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.500 Euro androhen. So das VG Düsseldorf (Az. 18 L 621/22 ).

Schulbesuchsaufforderung mit Zwangsgeldandrohung rechtmäßig


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