Kosten in Höhe von 2.331 Euro für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. So entschied das VG Trier (Az. 8 K 728/22).
Verwahrungskosten von 2.331 Euro für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig