Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zu entrichten. So der BFH (Az. II R 45/19).
BFH: Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumbepflanzung