Eine Person, die während der infektiösen Phase ihres mit Affenpocken infizierten Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 21 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Die zwischenzeitlich erfolgte Impfung ändert daran nichts. So das VG Düsseldorf (Az. 29 L 1677/22).

Affenpocken: Eilantrag gegen Anordnung einer 21-tägigen Quarantäne für Haushaltskontakt trotz Impfung erfolglos


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