Energieintensive Unternehmen in Deutschland können für höhere Strompreise aufgrund indirekter Emissionskosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise entschädigt werden. Die EU-Kommission hat eine entsprechende deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Kommission genehmigt deutsche Beihilfe für energieintensive Unternehmen in Höhe von 27,5 Milliarden Euro


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