Bezieher von Leistungen nach dem SGB II haben keinen Anspruch auf einen Therapiehund und die damit verbundenen Kosten aufgrund der sozialen Folgen der Coronapandemie. So das SG Stuttgart (Az. S 15 AS 1258/22 ER).

Bezieher von Leistungen nach SGB II – Kein Anspruch auf Therapiehund aufgrund sozialer Folgen der Coronapandemie


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