Der BGH hat über Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises nach Rücktritt von Pauschalreiseverträgen wegen COVID-19 entschieden (Az. X ZR 66/21, X ZR 84/21, X ZR 3/22).

Zum Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen COVID-19


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