Das VG Trier hat die auf Feststellung einer Klägerin gerichtete Klage, dass für sie die besondere Altersgrenze für Lehrkräfte (Ende des Schuljahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird) gelte, abgewiesen (Az. 7 K 1500/22).

Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte


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