Die EU-Kommission hat mit der deutschen Bundesregierung Klarstellungen zum Investitionsschutz beim europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA erarbeitet. Der Textentwurf enthält eine genauere Definition der Begriffe „indirekte Enteignung“ und „faire und billige Behandlung“ von Investoren.

CETA-Abkommen: EU-Kommission verständigt sich mit Deutschland auf Klarstellungen zum Investitionsschutz


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