Das BMF hat sein Schreiben vom 18.10.2022 zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG (BStBl I 2020 S. 952) in Rn. 10 angepasst (Az. IV C 7 – S-2230 / 19 / 10003 :022).

Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG


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