Ein an einer mittelgradigen Schwerhörigkeit beidseits leidender Versicherter hat gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 23 KR 4943/20/20).
An mittelgradiger Schwerhörigkeit beidseits leidender Versicherter hat gegen Krankenkasse keinen Anspruch auf Versorgung mit Lichtsignalanlage