Der Eilantrag einer in einer Zahnarztpraxis Beschäftigten, die nicht gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft ist, gegen das Verbot des Gesundheitsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße, die Praxisräume zu betreten, bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 B 10723/22).

Corona: Eilantrag einer ungeimpften Zahnarztmitarbeiterin gegen Praxisbetretungsverbot bleibt erfolglos


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