Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf „Auto-Posern“ ihr Imponiergehabe im Stadtgebiet nicht verbieten. Auch Zwangsgelder zur Durchsetzung des Verbots in Höhe von 5.000 Euro und mehr sind ausgeschlossen. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 6 K 4721/21).

Stadt Düsseldorf darf „Auto-Posen“ nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten


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