Das Landgericht Köln hat in einem Fall entschieden, in dem ein Rennradfahrer mit einer Autotür kollidierte, dass der Radfahrer Schadensersatz dem Grunde nach zu 100 % erhält (Az. 5 O 372/20).

Rennradfahrer erhält Schadensersatz dem Grunde nach zu 100 % für einen sog. „Dooring“-Unfall


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