Das OVG Berlin-Brandenburg muss erneut darüber entscheiden, ob das BMWK nach dem Umweltinformationsgesetz Zugang zu gewähren hat zu Namen und dienstlichen Kontaktdaten von Mitarbeitern von Behörden sowie von Verbänden und Bundestagsfraktionen, die am Verfahren zum Erlass einer Gebührenverordnung beteiligt waren. So das BVerwG (Az. 10 C 5.21).

Zugang zu Namen und Kontaktdaten aufgrund des Umweltinformationsgesetzes


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