Das VG Lüneburg hat 2022 die Klage eines Berufsschäfers auf die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte im Kaliber 12 sowie auf Erteilung einer entsprechenden Schießerlaubnis abgewiesen (Az. 3 A 58/21).

Schäfer darf seine Schafe nicht mit der Flinte gegen den Wolf schützen


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