Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerde eines Zahnarztes gegen eine Entscheidung des VG Osnabrück zurückgewiesen, mit der dieses seinen Eilantrag gegen ein infektionsschutzrechtliches Tätigkeitsverbot abgelehnt hatte (Az. 14 ME 297/22).

Eilantrag eines ungeimpften Zahnarztes gegen infektionsschutzrechtliches Tätigkeitsverbot bleibt erfolglos


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