Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerde eines Zahnarztes gegen eine Entscheidung des VG Osnabrück zurückgewiesen, mit der dieses seinen Eilantrag gegen ein infektionsschutzrechtliches Tätigkeitsverbot abgelehnt hatte (Az. 14 ME 297/22).
Eilantrag eines ungeimpften Zahnarztes gegen infektionsschutzrechtliches Tätigkeitsverbot bleibt erfolglos