Das LAG Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben (Az. 21 Sa 1900/19).

Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung (24-Stunden-Pflege)


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