Ein Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten bei Verletzung des Diensthundes, auch wenn der Hund selbst nicht „im Dienst“ war. Dies entschied das VG Wiesbaden (Az. 3 K 1799/19.WI).

Verletzung Diensthund: Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten


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