Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer durch den Leistungsempfänger auch dann gem. § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Anwendung des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO ausschließt, wenn Bauleistender eine inaktive Firma (ausländische Domizil- oder Briefkastengesellschaft) ist (Az. IV R 4/20).

BFH zur Bauabzugsteuer: Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy