Das AG München wies die Klage eines Müncheners auf Zahlung von 1.049,46 Euro Arztkosten und 500 Euro Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von der Bierbank ab (Az. 159 C 18386/21).

Wackelige Bierbank: Kein Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach Sturz von Bierbank


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