Das AG München wies die Klage eines Müncheners auf Zahlung von 1.049,46 Euro Arztkosten und 500 Euro Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von der Bierbank ab (Az. 159 C 18386/21).
Wackelige Bierbank: Kein Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach Sturz von Bierbank