Das BMF hat ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d und f UStG und zum Nachweis der im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen (§ 4 Nr. 7 Satz 5 UStG) veröffentlicht (Az. III C 3 – S-7158-e / 22 / 10001 :001).

Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d und f UStG


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