Mit einem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/3438) sollen nunmehr auch ab 2023 die Brennstoffe Kohle und Abfälle in das Brennstoffemissionshandelsgesetz aufgenommen werden.
Gesetzentwurf: Kohle und Abfälle sollen künftig CO2-Bepreisung unterliegen