Mit einem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/3438) sollen nunmehr auch ab 2023 die Brennstoffe Kohle und Abfälle in das Brennstoffemissionshandelsgesetz aufgenommen werden.

Gesetzentwurf: Kohle und Abfälle sollen künftig CO2-Bepreisung unterliegen


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