Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 21.09.2022 den Entwurf der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung“ (20/2164) in geänderter Fassung angenommen.