Der Innenausschuss im Bundestag hat grünes Licht für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften“ (20/2294) gegeben, mit dem Regelungen für den elektronischen Zugang der Bürger zu standesamtlichen Verfahren einführt werden sollen.

Ausschuss billigt Änderung personenstandsrechtlicher Regeln


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