Der BGH hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer, der ein Produkt über die Internetplattform eBay verkauft, einen Anspruch gegen den Käufer auf Entfernung einer von diesem abgegebenen negativen Bewertung hat (Az. VIII ZR 319/20).

Zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay (hier: „Versandkosten Wucher!!“)


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